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Terms and Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR NUTZUNG DES FITNESSSTUDIOS AB 01.01.2025

1. VERTRAGSABSCHLUSS
1.1. Leistungsabschluss
Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Kaiser Fitness e.K. ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Eine Änderung der Öffnungszeiten behält sich Kaiser Fitness e.K. vor, soweit diese für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Fitnessbetriebes notwendig und für das Mitglied zumutbar sind.
1.2. Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden.
1.3. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist nur im Beisein eines erziehungsberechtigen Mitglieds gestattet. Die Aufsichtspflicht ist nicht auf Kaiser Fitness e.K., deren Angestellte oder sonstige Dritte übertragbar.
1.4. Vertragsabschluss im Studio
Der Vertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande.
1.5. Online-Vertragsabschluss
Beim Vertragsabschluss über die Kaiser-Fit Website oder die Kaiser-Fit-APP kommt der Mitgliedsvertrag durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtige Mitgliedschaft abschließen“ durch das Mitglied zustande.
1.6. Widerruf beim Online-Vertragsabschluss
Dem Mitglied steht bei einem Online-Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu; hierüber wird das Mitglied bei Vertragsabschluss gesondert belehrt. Bei einem Vertragsabschluss im Studio besteht kein Widerrufsrecht.
1.7. Rücktrittsrecht
Dem Mitglied steht innerhalb der ersten 4 Wochen nach Vertragsabschluss ein Rücktrittsrecht zu. In diesem Fall wird die Aktivierungsgebühr als Bearbeitungsaufwand einbehalten. Ein Rücktritt innerhalb der vorgenannten Frist ist in Textform und Rückgabe des Zutrittsmediums zu erklären.
2. ZUTRITSSMEDIUM
2.1. Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder App-Lösung mit QR-Code), welches ihm den Zutritt zum Studio, auch außerhalb der Trainerzeiten, ermöglicht. Mit dem Zutrittsmedium muss sich bei jedem Studiobesuch am Lese-Gerät eingeloggt werden. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio verweigern.
2.2. Aktivierungsgebühr
Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Aktivierungspauschale von 60,00 € erhoben.
2.3. Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium sicher zu verwahren und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich bei Kaiser Fitness e.K. zu melden. Nach Meldung des Verlustes wird die Funktion des Zutrittsmediums gesperrt.
2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschafsrechte
Die Mitgliedschaft bei Kaiser Fitness e.K. ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Überlässt das Mitglied das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben davon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Im Fall wiederholter Verstöße behält sich das Studio vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlich Schadenersatz für die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge geltend zu machen und ein Hausverbot auszusprechen. Eine vorherige Abmahnung bedarf es nicht. Außerhalb der Trainerzeiten ist der Zutritt nur für bestehende Mitglieder gestattet. Das Öffnen der Studiotüre durch das Mitglied für nicht - Mitglieder wird rechtlich verfolgt, gilt als Hausfriedensbruch und es fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € an. Um sicherzustellen, dass das Zutrittsmedium nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied dem Studio ein Foto von sich zur Verfügung, welches vom Studio gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich das Studio vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen
2.5. Neuausstellung des Zutrittsmedium
Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, wird erneut eine Aktivierungsgebühr von 10,00 € erhoben.
3. STUDIONUTZUNG
3.1. Hausordnung
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung. Die Hausordnung wird dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Im Fall eines Verstoßes behält sich das Studio vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlichen Schadensersatz für die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge geltend zu machen. Das Personal ist befugt, zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios und insbesondere auch zur Einhaltung Hausordnung Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten. Wird einer Weisung nicht Folge geleistet, kann durch das Personal Hausverbot ausgesprochen werden.
3.2. Studionutzung und Sicherheit
Das Mitglied erklärt, dass es vor der Nutzung der Fitnessgeräte eine Einweisung in deren Handhabung und Bedienung durch das Studio erhalten hat oder erhält und die Nutzung der Geräte sicher beherrscht.
3.2. Nutzung der Spinde
Den Mitgliedern werden verschließbare Spinde im Studio zur Verfügung gestellt. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Die Kaiser Fitness e.K. ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten werden oder dies zur Abwehr einer Gefahr oder zur Strafverfolgung notwendig ist. Gegenstände aus den Spinden werden vom Studio längstens für vier Wochen aufbewahrt und danach entsorgt. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen.
3.3. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde.
4. PFLICHTEN DES MITLGIEDS
4.1. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Kaiser Fitness e.K. gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist untersagt.
4.2. Einhaltung der Hausordnung und Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, die Vorgaben der Hausordnung einzuhalten sowie die ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz schriftlicher Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.
4.3. Gesundheitliche Mitteilungspflichten
Das Mitglied versichert, dass es keine ihm bekannten Krankheiten oder Gebrechen hat, die einer Teilnahme am Training entgegenstehen oder besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern. Sollte sich der Gesundheitszustand ändern, ist das Mitglied verpflichtet, dies dem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen.
4.4. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen. Eingereichte Kontoänderungen können nur bis 7 Tage vor dem Einzug der Mitgliedsbeiträge berücksichtigt werden.
5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
5.1 Fälligkeit des Mitgliedbeitrags
Die Abbuchungen erfolgen jeweils im Voraus. Der Mitgliedsbeitrag wird wöchentlich oder monatlich per Lastschriften-Einzug abgebucht. Die Aktivierungspauschale ist innerhalb der ersten 10 Tage an das Studio zu erbringen. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die Aktivierungsgebühr, inklusive der Gebühr für die Erstausstellung des Zutrittsmediums entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung.
5.2. Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Posten nicht möglich, sind die dadurch entstehenden Kosten (sogenannte Bankrücklastkosten) vom Mitglied zu tragen.
5.3 Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden-leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (Inkassodienstleister) zu tragen. Entstehen aufgrund von systemseitigen Fehlern des Studios offene Mitgliedsbeiträge und Pauschalen, ist das Mitglied verpflichtet, das Studio unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, dass kein Einzug der Mitgliedsbeiträge und Pauschalen stattfindet, um somit eine hohe Nachzahlung zu vermeiden. Bei Versäumnis einer Meldung durch das Mitglied werden spätestens nach der Aufdeckung der Zahlungsstörung durch das Studio, die offenen Posten sofort vom Mitglied zur Zahlung fällig
5.4. Gesamtfälligkeit
Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung eines Beitrages in Höhe von mehr als zehn Wochen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrages durch das Studio aus wichtigem Grund. Für diesen Fall ist das Mitglied verpflichtet, als Schadensersatz die gesamten noch nicht gezahlten Mitgliedsbeiträge sowie die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge zuzüglich Mahn- und Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Das Studio behält sich zudem das Recht vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.
5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG, KÜNDIGUNG
6.1. Mindestlaufzeit / Vorabnutzung
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 52 Wochen (1 Jahr). Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.
6.2. Vertragsverlängerung
Wird der Mitgliedsvertrag nicht von dem Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit und während der Verlängerungsdauer gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
6.3. Ordentliche Kündigung nach Vertragsverlängerung
Im Falle einer Vertragsverlängerung des Vertrages nach Ablauf der Mindestlaufzeit (6.2.) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens 4 Wochen von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.
6.4. Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit Zugang eines ärztlichen Attests, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt zum nächsten Monatsende. Das Studio gewährt dem Mitglied freiwillig ein außerordentliches Kündigungsrecht bei einen Wohnortwechsel mit einer Entfernung von mindestens 25 Kilometern zur Kaiser Fitness e.K.. Akzeptiert wird nur eine neu ausgestellte Meldebescheinigung des neuen dauerhaften und einzigen Hauptwohnsitzes, in diesem Fall greift dies zum nächsten Monatesende.
6.5. Stilllegung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann einvernehmlich für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum, mindestens 8 Wochen und maximal 1 Jahr, stillgelegt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Mindestlaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum. Während der Stilllegung ruhen die beiderseitigen Rechten und Pflichten. Eine rückwirkende Anzeige der Verhinderung und Erstattung der Beiträge ist nicht möglich.
6.6. angeordnete Schließung
Muss die Kaiser Fitness e.K. infolge höherer Gewalt den ordentlichen Fitnessbetrieb in ihren Räumlichkeiten zeitweise einstellen, ist das Mitglied berechtigt die auf den betreffenden Zeitraum entfallenden Mitgliedsbeiträge zurückzufordern oder eine Aussetzung der Beitragsabbuchungen für den Schließungszeitraum zu fordern. Die Rückforderungen des Mitglieds müssen innerhalb von 16 Wochen in Textform geltend gemacht werden. Erfolgt keine Rückforderung innerhalb von 16 Wochen, ist die Rückerstattung ausgeschlossen. Die Frist beginnt mit Ablauf der jeweilig betroffenen Woche. Rückerstattungszeiträume/Stilllegungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Mindestlaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Rückerstattungszeitraum/Stilllegungszeitraum. Höhere Gewalt ist jedes von außen kommende, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisende und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt, nicht abwendbare Ereignis. Als höhere Gewalt gelten vor allem Ereignisse wie Naturkatastrophen (Wirbelstürme, Erdbeben und Überschwemmungen), Epidemien, Kriege und politische Unruhen. Ein Indiz für das Vorliegen höherer Gewalt sind dabei behördliche Maßnahmen und Warnungen.
6.6. Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer, sowie der aktuellen Anschrift und der E-Mailadresse gegenüber der Kaiser Fitness e. K., Am Flugplatz 13, 88483 Burgrieden in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einer Mitgliedschaft nicht eindeutig zugeordnet werden können gelten nicht als zugegangen.
7. VERBOTENE SUBSTANZEN
7.1. verbotene Substanzen
Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen (auch E-Shisha) sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Dem Mitglied ist es untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in das Fitnessstudio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu vertreiben zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen.
7.2. Folgen eines Verstoßes
Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, ist die Kaiser Fitness e.K. zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Eine vorherige Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. HAFTUNG
8.1. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf ein dem Studio zurechenbares grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Zu den wesentlichen Vertragspflichten zählt insbesondere die Gewährleistung der Nutzungsmöglichkeit der Trainingsgeräte während der Öffnungszeiten des Studios sowie der Erhalt der Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand.
8.2 Höhe der Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von Ziff 8.1, haftet das Studio nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die gilt nicht, wenn 1. es sich um einen Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit handelt und 2. der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
9. DATENSCHUTZ
9.1. Forderungsabtretung
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an einen externen Dienstleister abzutreten und den Forderungseinzug auf einen externen Dienstleister zu übertragen.
9.2 Kommunikation
Das Mitglied teilt dem Studio bei Vertragsabschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mit, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen vom Studio (z.B. Mahnungen, AGB-Änderungen, Informationen) entweder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegeben E-Mail-Adresse oder schriftlich per Post an die vom Mitglied angegeben Anschrift gesendet werden können.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt oder in der Kaiser-Fitness APP angezeigt. Stimmt das Mitglied nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu, ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat, berechnet ab Zugang der Änderungsmitteilung, zu kündigen.
10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.3. Teilnahme an Steitschlichtung
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil
10.4. Datenerhebung und Videoüberwachung
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Im Rahmen dieser Dienstleistungen werden auch Gesundheitsdaten (z. B. Vorerkrankungen, körperliche Einschränkungen) nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mitglieds erfasst und verarbeitet, um ein sicheres und auf das Mitglied abgestimmtes Training zu gewährleisten. Zur Sicherstellung des berechtigten Zugangs und der Sicherheit im Fitnessstudio erfolgt anhand des Mitgliedsfotos und einer Videoüberwachung eine Kontrolle. Dabei werden keine Tonaufnahmen gemacht. Die Videoüberwachung dient ausschließlich der Kontrolle des Zugangs und der Aufrechterhaltung der Ordnung. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie die Mitgliedsnummer erfasst. Das Mitglied erklärt sich mit der Videoüberwachung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Studio einverstanden. Die erhobenen Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt und gemäß Art. 17 DSGVO unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Zweckerreichung nicht mehr notwendig sind (in der Regel nach maximal 72 Stunden).

Hausordnung

Hausordnung Kaiser Fitness e.K. ab 01.01.2025
- Self-Check-In an der Eingangstüre
- Mit Handtuch trainieren
- Training mit Sportbekleidung und Schuhen
- Trainingsgeräte nach Nutzung aufräumen
- Fenster/Türen nach Öffnen wieder schließen
- Spinde nur während des Trainings belegen
- Auf andere Rücksicht nehmen
- Keine Foto/Videoaufnahmen von anderen Mitgliedern
- Mitgliedskarte ist nicht übertragbar
- Aushänge im Studio einhalten
- Keinen anderen Personen Einlass gewähren
- Unser Studio wird videoüberwacht
- Zutritt 24 Stunden an 7 Tagen die Woche mit Zutrittsmedium


Membership-specific terms and conditions

Hausordnung

Hausordnung Kaiser Fitness e.K.
- Self-Check-In an der Eingangstüre
- Mit Handtuch trainieren
- Training mit Sportbekleidung und Schuhen
- Trainingsgeräte nach Nutzung aufräumen
- Fenster/Türen nach Öffnen wieder schließen
- Spinde nur während des Trainings belegen
- Auf andere Rücksicht nehmen
- Keine Foto/Videoaufnahmen von anderen Mitgliedern
- Mitgliedskarte ist nicht übertragbar
- Aushänge im Studio einhalten
- Keine anderen Personen Einlass gewähren
- Unser Studio wird videoüberwacht
- Zutritt 24 Stunden an 7 Tagen die Woche mit Zutrittsmedium